Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Zu allen Veranstaltungen (außer Vorträgen) ist eine verbindliche Voranmeldung erforderlich.  Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Unverbindliche Reservierungen sind nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt
  • schriftlich oder per Fax (Formulare sind dem Semesterplan zu entnehmen oder liegen in der Geschäftsstelle aus). Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Weingarten die Erlaubnis, die Kursgebühren im Lastschriftverfahren einzuziehen.
  • online über die Homepage der VHS Weingarten unter www.vhs-weingarten.de. Hierzu ist das dort hinterlegte Anmeldeformular auszufüllen.
  • telefonisch. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sin, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung.
  • durch Unterschrift auf dem Bogen „Anmeldung zum Nachfolgesemester“.
  • durch unangemeldete Teilnahme an einer Veranstaltung. Eine nachträgliche Anmeldung unter Angabe der erforderlichen Daten hat unverzüglich zu erfolgen. Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung.
Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung.

2. Außenstellen

Anmeldungen für die Kurse der Außenstellen können bei der VHS Weingarten und bei allen Außenstellen vorgenommen werden.

3. Anmeldebestätigung

Die VHS Weingarten verschickt keine Anmeldebestätigungen. Die Veranstaltung findet statt, wenn Sie keine Nachricht erhalten. Nur bei Änderungen, Kursabsage oder Nichtberücksichtigung wegen Überbelegung werden Sie benachrichtigt.

4. Zahlung

Wir bitten um Teilnahme am Lastschriftverfahren. In Ausnahmefällen sind Überweisungen und Barzahlungen möglich. Bei Vorträgen ist in der Regel keine Voranmeldung erforderlich, es sei denn, es wird im Informationstext ausdrücklich darauf hingewiesen. Die Gebühren werden an der Abendkasse erhoben.
Die Gebühr wird abgebucht, sobald sicher ist, dass der Kurs zustande kommt. Zahlungsverzug, Rücklastschrift etc. berechtigen die Volkshochschule zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadensersatz.

5. Gebühren und Materialkosten

Ein Sprachkurs mit 15 Doppelstunden (15 x 90 Minuten) kostet 78,- EUR. Die Gebühren für alle anderen Veranstaltungen (Kurse, Seminare etc.) finden Sie unter dem Kurstext jeweils ausdrücklich angegeben. Die Kosten für Unterrichtsmaterial sind grundsätzlich vom Hörer aufzubringen.
Die Anmeldung zu einem Kurs, für den im Semesterplan explizit ausgewiesene Material-, Modell- oder Lebensmittelkosten anfallen, verpflichtet zur Bezahlung dieser Kosten. Diese sind entweder ausgewiesen, der Kursgebühr aufgeschlagen und werden mit abgebucht oder werden vom Dozenten eingesammelt.

6. Gebührenermäßigung

Ermäßigungsberechtigt sind:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Rentner und Personen über 65 Jahre, Kinderreiche (ab 3 Kindern), Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger.
Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung durch das Beifügen einer Kopie oder bei persönlicher Anmeldung durch die Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Schülerausweis, Studentenausweis, Rentenbescheid etc.).
Keine Gebührenermäßigung ist möglich bei EDV-Kursen und bei Kursen mit dem entsprechenden Vermerk.
Die Ermäßigung beträgt 25%, bei Vorträgen in der Regel 20%. Die Gebührenermäßigung bezieht sich nicht auf in der Kursgebühr enthaltene sonstige Kosten.
Bei Kursen, die sich speziell an Gruppen richten, welche ermäßigungsberechtigt sind, ist bereits der ermäßigte Kurspreis angegeben. Eine weitergehende Ermäßigung ist nicht möglich.
Bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungstatbestände für eine Person wird nur eine Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung entfällt ebenfalls generell für Kleingruppenkurse des Sprachbereichs.

7. Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Hierfür kann eine Gebühr erhoben werden.

8. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl bei Sprachkursen beträgt 7, bei sonstigen Kursen und Seminaren variiert sie und ist daher explizit am Ende des Kurstextes angegeben. Im Sprachbereich gibt es die Möglichkeit der Einrichtung einer Kleingruppe (6 oder 5 Personen). Nähere Informationen hierzu finden Sie im Programmbereich Sprachen.

9. Rücktritt

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits erhobene Gebühren voll erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen. Der Rücktritt eines Teilnehmers muss persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen, spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen. Ein Rücktritt wegen Änderung des Veranstaltungsortes oder Wechsel des Kursleiters ist nicht möglich. Absagen bei der Kursleitung oder das Fernbleiben von der Veranstaltung gelten nicht als Rücktritt. Kursgebühren können auch im Krankheitsfall der/des Teilnehmenden nicht erstattet werden, auch nicht anteilig.

10. Hausordnung

Die Hausordnung der Kursräume muss eingehalten werden. Innerhalb aller Kursräume, Gebäude und des Schulgeländes besteht Rauchverbot.

11. Haftung und allgemeine Hinweise

Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und gegebenenfalls entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmenden keinerlei Haftung.

Beim Besuch von Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder Anstrengung verbunden sind, setzt die Volkshochschule eine vorgehende ärztliche Untersuchung voraus.

Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung.

Persönliche Daten werden – soweit für unsere Aufgabenstellung erforderlich – gespeichert.

Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag. Abweichend ausgehandelte Ergebnisse oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Während der Schulferien findet im Allgemeinen kein Unterricht statt.

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen im Juli 2010 verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

12. Programmänderungen

Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft und im Internet wie Beginn, Wochentag, Uhrzeit, Ort, Dozent/in bleiben vorbehalten. Bei Verhinderung der Kursleitung werden Sie unter Umständen erst bei Veranstaltungsbeginn informiert. Werden durch Krankheit einer Lehrkraft, Nichtverfügbarkeit des Unterrichtsraumes oder durch technische Probleme Termine verschoben und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.

13. Studienreisen/-reisen

Für Studienreisen gelten spezielle Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Die Volkshochschule tritt in der Regel nur als Vermittler auf. Im Falle eines Rücktritts nach Verstreichen der Anmeldefrist sind die Kosten zu entrichten, die der VHS durch die Stornierung entstanden sind. Die Volkshochschule rät dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
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Aktuelles

Info - Bezuschussung unserer Gesundheitsangebote durch die Krankenkassen

Liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer unserer Gesundheitsangebote,

da zurzeit (...)
 
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