Aktuelles

Info - Bezuschussung unserer Gesundheitsangebote durch die Krankenkassen

Liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer unserer Gesundheitsangebote,

da zurzeit immer wieder Fragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aber auch von Krankenkassen zur Bezuschussung unserer Gesundheitskurse aufkommen, hier die wichtigsten Informationen:
  • Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 20 des Sozialgesetzbuchs V. Demzufolge legen die Spitzenverbände der Krankenkassen fest, über welche Qualifikationen die Kursleiter verfügen müssen. In aller Regel wird dabei zusätzlich zur fachspezifischen Ausbildung eine pädagogische, medizinische oder sport- bzw. ernährungswissenschaftliche Ausbildung verlangt.
  • Bis vor einiger Zeit hatten die Krankenkassen die Möglichkeit, im Rahmen eigener Prüfungen besonders qualifizierte KursleiterInnen anzuerkennen, auch wenn die formalen Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gegeben waren. Dies ist inzwischen nicht mehr so, weshalb manche Angebote jetzt nicht mehr bezuschusst werden.
  • Zudem bezuschussen die Kassen generell keine Dauerangebote. Deshalb können auch nur Einstiegskurse nach § 20 abgerechnet werden. Die genauen Details der Bezuschussung (Höhe, Häufigkeit etc.) erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse.
  • Nach einer Vereinbarung mit den Krankenkassen dürfen die Volkshochschulen Teilnahmebescheinigungen nach § 20 nur ausstellen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Unsere Prüfung wird dann von den Kassen anerkannt. Wenn Sie also von uns eine Teilnahmebescheinigung erhalten, die keinen Hinweis auf § 20 enthält, ist dieser Kurs den Vorschriften zufolge nicht förderfähig (was aber nichts über die Qualität des Kurses aussagt!).
  • Sollten Sie mit der Zuschusspraxis Ihrer Krankenkasse unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. Wir als VHS haben darauf leider keinen Einfluss.
Aber beachten Sie bitte bei Ihrer Kurswahl:
Wichtiger als ein Zuschuss der Krankenkasse ist, dass der Kurs Ihnen gut tut.

Wenn Sie die Vorschriften im Detail lesen möchten.
 
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